AGB
1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Krischewski Trainings, David Krischewski, Barbarossaplatz 5, 50674 Köln (nachfolgend Trainer genannt) und dem Kunden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Trainers, in Form eines Trainings oder einer Beratung schriftlich annimmt. .
3) Der Trainer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Trainer erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Training und Beratung anwendet. Der Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprechen, sofern der Kunde hierüber keine andere Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden beziehungsweise der Trainingsteilnehmer kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Trainings- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Kunden oder der Trainingsteilnehmer.
3) Soweit der Kunde die Anwendung bestimmter Maßnahmen ablehnt und spezifische Anforderungen an angewandte Methoden stellt, hat er das dem Trainer gegenüber schriftlich zu erklären.
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3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Trainers
1) Training ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Trainer gem. *HPG § 1* Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern.
2) Training ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Kunde trägt während des gesamten Trainings- bzw. Beratungsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln oder der von ihm entsandten Trainingsteilnehmer sowohl während, als auch außerhalb der Trainings- bzw. Beratungstermine.
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4 Mitwirkung der Kunden
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde beziehungsweise die Trainingsteilnehmer nicht verpflichtet. Ein Training ist aber nur bei aktiver Mitwirkung des Kunden beziehungsweise der Trainingsteilnehmer sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Training bzw. Beratung, wie auch für eine aktive Mitarbeit.
2) Der Trainer ist berechtigt, das Training zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Auch der Kunde hat das Recht, das Training zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor dem nächsten vereinbarten Trainingstermin erfolgen.
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5 Zahlungsbedingungen
1) Der Trainer hat für seine Dienste einen Anspruch auf die vorab vereinbarte Vergütung..
2) Die Vergütung ist nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Zahlungsziele oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Trainings zu vereinbaren und im Trainings- bzw. Beratungsvertrag festzuhalten.
3) Bei von Seiten des Kunden nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, werden Ersatztermine zwischen den Trainer und dem Kunden vereinbart.
4) Ist der Trainer an der Erbringung der vereinbarten Leistung durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige nicht von ihm verschuldete Umstände verhindert, so ist er berechtigt die vereinbarten Leistungen zu einem zu vereinbarenden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensansprüche des Kunden die aus der Verschiebung resultieren sind ausgeschlossen.
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6 Vertraulichkeit des Trainings bzw. der Beratung
1) Der Trainer behandelt die Daten des Kunden vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, Auskunft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
3) Der Trainer ist berechtigt auf die Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen.
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7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Trainings- bzw. Beratungsvertrag sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
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8 Urheberrechte
Die von Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe und/oder Nutzung durch Dritte sowie die Vermietung der Unterlagen ist nicht erlaubt und ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
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9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, wird damit die Wirksamkeit des Trainings-/Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.